Erbschaft & Legat

Über den Tod hinaus Gutes bewirken

Die Bekämp­fung der Armut ist Ihnen ein wichtiges Anliegen. Möcht­en Sie über Ihr Ableben hin­aus Gutes bewirken? Warum nicht mit ein­er Erb­schaft oder einem Legat an Swisshand?

Erbschaft oder Legat?

Mit ein­er Erb­schaft ver­ma­chen sie Swis­s­hand einen Teil Ihres Nach­lass­es, sodass die Stiftung zur Miterbin wird. Meist ist dieser Erb­schaft­san­teil in Prozen­ten der ver­füg­baren Quote angegeben. Ein Legat hinge­gen ist ein im Tes­ta­ment fest­gelegter fix­er Betrag.

Sabine Ganz, Fundrais­ingver­ant­wortliche der Stiftung Swis­s­hand und Erb­schafts­ber­a­terin, hil­ft Ihnen gern bei der Abfas­sung der notwendi­gen Doku­mente. Nehmen Sie gerne mit Ihr Kon­takt auf unter: sabine.ganz@swisshand.ch.

 

Hilfreiche Links:

http://www.zewo.ch/Dokumente/Publikationen/legate_d.pdf
http://anwaltssuche.sav-fsa.ch/Erbschaft.538.0.html?&L=3