Erbschaft & Legat
Über den Tod hinaus Gutes bewirken
Die Bekämpfung der Armut ist Ihnen ein wichtiges Anliegen. Möchten Sie über Ihr Ableben hinaus Gutes bewirken? Warum nicht mit einer Erbschaft oder einem Legat an Swisshand?
Erbschaft oder Legat?
Mit einer Erbschaft vermachen sie Swisshand einen Teil Ihres Nachlasses, sodass die Stiftung zur Miterbin wird. Meist ist dieser Erbschaftsanteil in Prozenten der verfügbaren Quote angegeben. Ein Legat hingegen ist ein im Testament festgelegter fixer Betrag.
Sabine Ganz, Fundraisingverantwortliche der Stiftung Swisshand und Erbschaftsberaterin, hilft Ihnen gern bei der Abfassung der notwendigen Dokumente. Nehmen Sie gerne mit Ihr Kontakt auf unter: sabine.ganz@swisshand.ch.
Hilfreiche Links:
http://www.zewo.ch/Dokumente/Publikationen/legate_d.pdf
http://anwaltssuche.sav-fsa.ch/Erbschaft.538.0.html?&L=3